Vortrag auf der Sitzung des Arbeitskreises "Gesundheitsförderung in der Arbeitsumwelt" am 21.4.2005. Weitgehend unbemerkt haben die Arbeitgeber seit dem letzten Jahr eine Verpflichtung zur Durchführung eines sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagements bei gesundheitlichen Störungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies bedeutet einen klaren Schritt von einer defizitorientierten Betrachtung zu einem ressourcenorientierten betrieblichen Handeln. Verglichen mit manchen Reformbemühungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den 1990er Jahren ein bedeutender Wandel.
Autor
Horst Janßen
Version
2005