Im Rahmen des Nichtraucherschutzes gilt ein generelles Rauchverbot in den Räumen des Unternehmens. Rauchen ist nur in bestimmten Außenbereichen zulässig.
Herausgeber
Jürgen Hellwich
Veröffentlichung
Dezember 2006
Im Rahmen des Nichtraucherschutzes gilt ein generelles Rauchverbot in den Räumen des Unternehmens. Rauchen ist nur in bestimmten Außenbereichen zulässig.
Jürgen Hellwich
Dezember 2006